Die Idee klang viel versprechend: Durch die Familiengerichtshilfe sollten die Verfahren beschleunigt werden es sollte Hilfe an Ort und stelle geboten und dadurch viele Trennungen erleichtert werden.

Nach 3 Jahren hat sich leider gezeigt, dass die Erwartungen nicht einmal ansatzweise erfüllt wurden:

Die Problematik beginnt schon damit, dass die meisten Sozialarbeiter, die bei der Familiengerichtshilfe tätig sind, Studienabgänger sind und bis auf theoretisches Wissen aus Lehrbüchern, keinerlei Erfahrungen mitbringen.

Wenn zwei Anfang 20-jährige über das Schicksal einer Familie entscheiden sollen, wenn politische Orientierung und Glaubensbekenntnisse zum Thema werden und Tipps gegeben werden, die zum völligen Kontaktabbruch führen, dann weiß man, dass das System einfach nicht funktioniert.

In unzumutbar langen Stellungnahmen wird alles was die Parteien gesagt haben egal ob wichtig - oder auch für das konkrete Verfahren völlig unwichtig - widergegeben, die Interaktion bis ins kleinste auch noch so belanglose Detail beschrieben, abschließen doch ein paar schlaue Sätze aus Lehrbüchern abgeschrieben und dann sollen die Richter daraus eine Entscheidung basteln.

Die Konsequenz ist regelmäßig die Einholung eines psychologischen Gutachtens und eine Verfahrensverzögerung. Die monatelange Zeit, die die Familengerichtshilfe mit dem Fall beschäftigt war, ist sohin völlig sinnlos gewesen! Die Irritation, die die Kinder ausgesetzt werden, indem sie von in kürzester Zeit vor verschiedenen Personen aussagen müssen, irreparabel.

Besonders schlimm wird das Ganze, wenn dem Prozedere noch ein sogenanntes "Clearing" vorgeschaltet wird:

So sollte die FGH klären, ob eine schnelle Einigung möglich ist - in 90% ist das selbstverständlich nicht der Fall.

Aber schon in diesem Clearing werden "Ratschläge" erteilt, die haarstrüubend sind und in zu mindestens in einem Fall zum Kontaktabbruch geführt haben:

Es ist bekannt, dass Kinder gerade in der Vorpubertät schwierig und sensibel werden und dadurch das Verhältnis zum einen oder anderren Elternteil leidet.

Ohne diese genauen Umstände des Falles überhaupt durchleuchtet zu haben, gab die Familiengerichtshilfe der Mutter den Tipp, dass in diesem Alter (11 1/2) ohnedies das Kind entscheiden kann, ob es zum Vater will oder nicht.

Mit diesem Wissen hat die Mutter einen Vergleich im Kontaktrechtsverfahren leicht zugestimmt. Danach hat die seit 8 Jahren den Kontakt erschwerende Mutter selbstverständlich alles daran geseetzt, das Kind so zu manipulieren damit es immer weniger und schließlich gar nicht mehr zum Vater wollte.

So wurde die väterliche Familie samt Halbgeschwister als negativ und feindselig dargestellt, die Wichtigkeit von Freundschaften betont und gefördert und das Kind mit absoluter Kontrolle unter Druck gesetzt. Nach einem halben Jahr wollte das Kinde gar nicht mehr zum Vater. Dem nicht genug, folgte auch der komplette schulische Abstieg des Kindes, obwohl es immer eine Vorzugsschülerin war.

Gerade in der Vorpubertät sind Kinder besonders anfällig für Manipulatioinen eines Elternteils. In dieser Zeit gewinnt der Elternteil, der das Kind besser manipulieren kann, was meist der ist, bei dem das Kinde wohnt Der andere verliert und Kontraktbruch ist die Folge. Freilich, vor Gericht ist der andere manipulierende Elternteil "unschuldig", denn es ist ja das Kind, das keinen Kontakt mehr will.

Die Familiengerichtshilfe müsste jedoch erkennen, was zu einem Kontaktbruch führen kann und dass jeglicher Kontaktabbruch dem Kindeswohl und der Entwicklung massiv schadet.

Es gibt noch viele solcher Geschichten, die das Versagen der FGH dokumentieren.

Es gibt aber schon Richter, die die FGH erst gar nicht einmal involvieren, da die Ergebnisse "ohnedies unbrauchbar" sind.

FAZIT: Die FGH hat sich leider als große Enttäuschung herausgestellt. Der versprochene Ausbau wurde nie vorgenommen. Es fehlt an kompetenten und erfahrenen Sozialarbeitern. Und ein Gutachten kann durch die Stellungnahme leider nicht erspart bleiben.

Ein Rückschritt, kein Fortschritt!

euer Matthias Loinig

 

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